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E-Rechnung

Empfangen müssen Sie längst. Ausstellen ab 2028.

Die Pflicht kommt in Stufen, und die meisten Texte dazu sind in einer Sprache geschrieben, die man nicht versteht. Hier steht, was wirklich gilt, ab wann es Sie betrifft und was Sie tun müssen — in fünf Minuten gelesen.

Die Fristen

Ab wann es Sie betrifft

Es gibt zwei Pflichten, und sie kommen zu verschiedenen Zeiten: empfangen können müssen Sie schon, ausstellen erst später.

Ab wannWas gilt
1.1.2025 Empfangen: allegilt schon Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen entgegennehmen und aufbewahren können. Auch Kleinunternehmer.
1.1.2027 Ausstellen: ab 800.000 € Vorjahresumsatz Für den Stichtag zählt der Umsatz des Jahres 2026.
1.1.2028 Ausstellen: alle anderenwahrscheinlich Sie Wer 2026 unter 800.000 € lag, hat bis dahin Zeit.
dauerhaft Kleinunternehmer: vom Ausstellen befreit § 19 UStG. Empfangen müssen aber auch Sie.

Wen es gar nicht betrifft

Was das ist

Ein PDF ist keine E-Rechnung

Das ist der Punkt, an dem die meisten hängenbleiben — und er ist einfacher, als er klingt.

Zählt nicht

Ein PDF per E-Mail

Auch wenn es schön aussieht und alle Pflichtangaben enthält. Ein PDF ist ein Bild einer Rechnung. Ein Programm müsste die Zahlen daraus erraten — und genau das soll aufhören.

Zählt

Ein strukturierter Datensatz

Eine Datei, in der jede Angabe ihr eigenes Feld hat: Betrag, Steuersatz, Datum, Rechnungsnummer. Ein Programm liest sie, ohne zu raten. Das ist der ganze Sinn der Sache.

Zwei Formate sind erlaubt

Wichtig bei ZUGFeRD: Es muss mindestens das Profil EN 16931 sein. Die schwächeren Stufen „MINIMUM" und „BASIC-WL" erfüllen die Pflicht ausdrücklich nicht. Wer Ihnen ZUGFeRD verkauft, sollte diese Zahl nennen können.

Heute

Was Sie jetzt schon tun müssen

Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025. Sie ist kleiner, als viele denken — aber sie ist nicht nichts.

Verena Büro

Beides erledigt, ohne dass Sie etwas einstellen

Ausstellen

Jede festgeschriebene Rechnung geht als ZUGFeRD im Profil EN 16931 hinaus. Ihr Kunde sieht dasselbe Blatt wie immer; in der Datei steckt zusätzlich der strukturierte Teil. Sie müssen dafür nichts anklicken und nichts umstellen — im Rechnungsformular steht nur, ob es geklappt hat, und wenn nicht, welche Angabe noch fehlt.

Empfangen

Laden Sie eine Lieferantenrechnung als Beleg hoch, sieht Büro zuerst nach, ob eine E-Rechnung darin steckt. Wenn ja, übernimmt es Betrag, Steuer, Datum, Rechnungsnummer und Lieferant aus den Daten, nicht aus dem Bild. Dann steht dort „E-Rechnung gelesen" statt „erkannt" — und Sie müssen nichts nachrechnen.

Gelesen werden alle drei Fälle, die vorkommen: ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung in beiden zulässigen Formaten. Welches davon kommt, entscheidet Ihr Lieferant, nicht Sie.

Der Unterschied

Warum nicht einfach ein Buchhaltungsprogramm?

Können Sie. E-Rechnung beherrschen die großen Anbieter alle, und beim reinen Rechnungschreiben sind manche sogar günstiger als ich. Das sage ich lieber selbst, als dass Sie es nachrechnen.

Der Unterschied liegt woanders.

Eins

Es ist kein Buchhaltungsprogramm

Sondern Ihr Büro. Zeiterfassung mit Stoppuhr, die auf dem Sperrbildschirm weiterläuft. Projekte mit Stand, von der Anfrage bis zur Abnahme. Checklisten für Kundengespräche, aus denen das Angebot entsteht. Das fehlt dort nicht aus Versehen — es gehört in ein Buchhaltungsprogramm nicht hinein.

Zwei

Keine Stufen

Anderswo raten Sie, welches Paket Sie brauchen, und wachsen dann hinein: Rechnungen erst ab der zweiten Stufe, Auswertungen ab der dritten. Hier ist alles drin, von Anfang an, zu einem Preis.

Drei

Es sieht aus wie Sie

Büro läuft nicht nur als App, sondern als eigener Bereich auf Ihrer Website — unter Ihrer Adresse, in Ihren Farben, mit Ihrem Logo. Wer sich dort anmeldet, merkt nicht, dass ein fremdes Programm dahintersteckt. Hier ansehen →

Vier

Es geht jemand ran

Wenn etwas klemmt, rufen Sie mich an. Kein Ticketsystem, keine Warteschleife, keine Nummer, unter der jedes Mal jemand anderes sitzt.

Wo die anderen besser sind

Das gehört dazu, sonst ist der Rest auch nichts wert. Wenn Sie eines davon brauchen, sind Sie woanders besser aufgehoben — sagen Sie mir Bescheid, ich nenne Ihnen gern etwas Passendes:

  • Lohnbuchhaltung. Wer Angestellte hat, braucht etwas anderes oder ein Steuerbüro daneben.
  • DATEV-Schnittstelle. Ihr Steuerberater bekommt einen Export, keine direkte Anbindung.
  • Automatischer Bankabgleich in dem Umfang, den die großen Anbieter bieten.
  • Ein Unternehmen statt eines Menschen. Wenn ich zwei Wochen ausfalle, fällt der Support aus. Bei einem Konzern ist das anders.
Was es kostet

Ein Preis, alles drin

99 €im Jahr, zzgl. USt.

Angebote, Rechnungen und Verträge als fertiges PDF, mit E-Rechnung. Versand aus Ihrem eigenen Postfach. Zeiterfassung, Belege, Projekte. Eigener Bereich auf Ihrer Website in Ihrer Optik. Am Rechner und unterwegs derselbe Stand.

Der erste Monat kostenlos. Keine Staffelung nach Anzahl der Rechnungen. Checklisten für Ihre Kundengespräche sind für 49 € im Jahr dazubuchbar. Baue ich Ihre Website und übernehme die Pflege, ist beides dabei.

Kein Steuerrat. Diese Seite erklärt, wie ich die Regeln verstehe, und ist nach bestem Wissen geschrieben — Stand 22. September 2026. Sie ersetzt keine Beratung durch Ihr Steuerbüro, und für Ihren Einzelfall kann ich nicht einstehen. Im Zweifel fragen Sie dort nach; die Fristen oben können Sie ausdrucken und mitnehmen.